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Assistenzbudget Kanton Bern

Selbstbestimmung und Eigenverantwortung

Mehr und mehr Menschen mit erheblichen Behinderungen wollen trotz ihrem teils umfangreichen Bedarf an persönlicher Hilfe selbstbestimmt zu Hause leben. Der Kanton Bern ergänzt mit dem ABBE den Assistenzbeitrag der IV gezielt. Erwachsene BezügerInnen mit einer Hilflosenentschädigung aller Behinderungsarten sollen zwischen diversen Leistungserbringern frei wählen können. Hierzu wird im Rahmen des Pilotprojekts der Mittelweg zwischen professioneller Betreuung (Heime, Spitex, Werkstätten etc.) und der unbezahlten Freiwilligenarbeit weiter gestärkt.

Bei den Pilotprojekten ABBE, 2010 – 2012, sowie Vibel1 und Vibel2, 2016 – 2020, werden keine neuen Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufgenommen.  Hier gilt die Besitzstandsgarantie für die abgeklärten Personen. Für eine Nachabklärung, bei einem erhöhten behinderungsbedingen Unterstützungsbedarf, kann bei der GSI einen Antrag gestellt werden.

Voraussichtlich wird ab 2024 im Rahmen des Berner Modell das neue Bedarfsermittlungsinstrument IHP in Kraft treten.
Berner Modell | Includia - Berner Informationsplattform für Menschen mit Behinderungen

Schauen Sie sich die informativen Erfahrungsberichte von TeilnehmerInnen an.

Projekt

Seit Inkrafttreten der NFA (Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung) im Jahre 2008 fällt die Finanzierung der Behinderteninstitutionen und Organisationen für die Hilfe und Pflege zu Hause in den alleinigen Aufgabenbereich der Kantone. Vermehrt möchte man dabei von der bisherigen kollektiven Objektfinanzierung abrücken und den individuellen Bedarf der Behinderten subjektorientiert abgelten. Der Regierungsrat des Kantons Bern sieht hierzu im Behindertenkonzept die Einführung der Subjektfinanzierung vor.

Für weitere Informationen nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

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