Assistenzbudget Kanton Bern
Selbstbestimmung und Eigenverantwortung
Am 1. Januar 2024 ist das neue Behindertenleistungsgesetz BLG des Kanton Bern vorbehaltlos in Kraft getreten.
Mit dem Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) erfolgt im Kanton Bern die Umstellung von der Objekt- zur Subjektfinanzierung. Bisher flossen Gelder direkt an Wohnheime und weitere Institutionen, zum Beispiel Tagesstätten. Neu wird der Unterstützungsbedarf individuell bemessen und die Gelder werden dem Menschen mit Behinderungen zur Verfügung gestellt. Es steht allen Personen, die die Kriterien des BLG erfüllen zu, eine individuelle Bedarfsermittlung durchzuführen und abzuklären, ob Anrecht auf Assistenzleistungen besteht.
Für Sie heisst das:
Dank dem BLG können Sie künftig Assistenzleistungen beziehen und individuell an verschiedene Leistungserbringende vergeben. Sie können beispielsweise auch Angehörige entschädigen, die Assistenzdienstleistungen für Sie erbringen.
Weitere Infos finden Sie unter:
Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG)
Oder:
Pilot ABBE
Alle Personen, die Leistungen des Pilotmodells „Assistenzbudget des Kantons Bern ABBE“ beziehen, werden voraussichtlich im ersten Halbjahr Jahr 2024 ins neue Finanzierungsmodell BLG überführt.
Pilot Berner Modell
Alle Personen, die Leistungen des Berner Modell beziehen, werden bis spätestens Ende der vier Jahre (2024-2028) Übergangszeit ins neue Finanzierungsmodell BLG überführt werden.
Haben Sie Fragen Rund ums neue BLG vom Kanton Bern respektive Privatwohnen mit Assistenz?
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032 325 44 65
Projekt
Seit Inkrafttreten der NFA (Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung) im Jahre 2008 fällt die Finanzierung der Behinderteninstitutionen und Organisationen für die Hilfe und Pflege zu Hause in den alleinigen Aufgabenbereich der Kantone. Vermehrt möchte man dabei von der bisherigen kollektiven Objektfinanzierung abrücken und den individuellen Bedarf der Behinderten subjektorientiert abgelten.
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