
Dienstleistungen für Behörden
Wir verfügen über fundiertes Fachwissen in folgenden Bereichen:
- Aufbau und Umsetzung von kantonalen Assistenzleistungen
- Sozialversicherungsrecht, spezifisch Subsidiarität
- Erfahrung mit Bedarfserhebungen und entsprechenden Instrumenten
- Kenntnisse wie die Praxis und deren Umsetzung für Menschen mit Behinderung aussieht
- Wissen um die Herausforderungen und das Funktionieren von Behörden
- Know-how unterschiedlicher Assistenzbudgets, verschiedener Kantone
Gerne unterstützen wir Sie mit einem, auf Ihren Bedarf zugeschnittenen Angebot.
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden hat per 1. Januar 2022 das Assistenzbudget eingeführt (ABAR).
Die detaillierte Informationen zum Assistenzbudget in Appenzell Ausserrhoden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Am 1. Januar 2024 ist das neue Behindertenleistungsgesetz BLG des Kanton Bern in Kraft getreten.
Weitere Infos finden Sie hier.
Alle Personen, die Leistungen des Berner Modell beziehen, werden bis spätestens Ende der Übergangszeit (2028) ins neue Finanzierungsmodell BLG überführt.
Seit 1. Januar 2016 können im Kanton Thurgau Leistungen des Assistenzbudget ABTG beantragt und bezogen werden.
Mehr Informationen zum ABTG erhalten Sie hier.
Seit 2012 können Menschen, welche eine Hilflosenentschädigung der IV beziehen, bei der IV einen Antrag auf einen Assistenzbeitrag stellen (AB-IV). Mit dem AB-IV können Assistenzpersonen angestellt werden.
Eine Beratung im Umfang von maximal 20 Stunden wird von der IV finanziert.
Weitere Informationen über den AB-IV finden Sie hier.

Melden Sie sich bei uns, wir beantworten diese gerne.