Einfacher Zugang Einfacher Zugang Einfacher Zugang

BLG

Neues Behindertenleistungsgesetz BLG Kanton Bern

Selbstbestimmung und Eigenverantwortung

Am 1. Januar 2024 ist das neue Behindertenleistungsgesetz BLG des Kanton Bern vorbehaltlos in Kraft getreten.

Mit dem Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) erfolgt im Kanton Bern die Umstellung von der Objekt- zur Subjektfinanzierung. Bisher flossen Gelder direkt an Wohnheime und weitere Institutionen, zum Beispiel Tagesstätten. Neu wird der Unterstützungs­bedarf individuell bemessen und die Gelder werden dem Menschen mit Behinderungen zur Verfügung gestellt. Es steht allen Personen, die die Kriterien des BLG erfüllen zu, eine individuelle Bedarfsermittlung durchzuführen und abzuklären, ob Anrecht auf Assistenzleistungen besteht. 

 

Für Sie heisst das: 

Dank dem BLG können Sie künftig Assistenzleistungen beziehen und individuell an verschiedene Leistungserbringende vergeben. Sie können beispielsweise auch Angehörige entschädigen, die Assistenzdienstleistungen für Sie erbringen. 

 

Weitere Infos finden Sie unter:

Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG)

Oder:

Finanzierung von Assistenzleistungen Anleitung für Menschen mit Behinderungen, die privat wohnen

Faktenblatt: AssistMe für Menschen mit Behinderung

Faktenblatt: BE-Login: Ihr Zugang zu AssistMe

Selbstanmeldung in AssistMe Anleitung

Bedarfermittlung mit IHP  Persönliche Sicht

Faktenblatt: Subsidiärfinanzierung

 

 

 

 

 

 

Haben Sie weitere Fragen zum BLG?

Haben Sie Fragen Rund ums  BLG vom Kanton Bern respektive Privatwohnen mit Assistenz?

Melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne zu den Themen.

info@assistenzbuero.ch

032 325 44 65

 

 

 

Zurück
Nach oben