
Behindertenleistungsgesetz des Kanton Bern (BLG)
Am 1. Januar 2024 ist das neue Behindertenleistungsgesetz des Kanton Bern BLG in Kraft getreten.
Mit diesem Gesetz erfolgt im Kanton Bern die Umstellung von der Objekt- zur Subjektfinanzierung. Bisher wurden die Leistungen von Wohnheimen, Tagesstätten und weiteren Institutionen vom Kanton direkt finanziert. Neu wird der individuelle Hilfebedarf der betroffenen Personen erhoben und diese erhalten im Anschluss die Leistungen des Kantons.
Mit dem zur Verfügung stehenden Betrag kaufen die Menschen mit Behinderung Dienstleistungen ein, beispielsweise von Institutionen oder Assistenzpersonen.
Beratung und Unterstützung
Für Sie heisst das:
Dank dem BLG können Sie Ihre Assistenzleistungen individuell an Leistungserbringende Ihrer Wahl vergeben. Sie können auch Angehörige entschädigen, welche Assistenzdienstleistungen für Sie erbringen.
Wir beraten und unterstützen Sie bei Fragen rund um das BLG:
- Assist me
- Bedarferhebung IHP
- Meine Rolle als Arbeitgebende Person
- Wie rechne ich über Assist me ab
- Was muss ich beachten
- usw.


Weitere Infos
Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG)
Finanzierung von Assistenzleistungen
Faktenblatt: AssistMe für Menschen mit Behinderung
Neues Anmeldeverfahren für kantonale E-Services
Informationen zum Haftungsausschluss des Assistenzbüros finden Sie hier
Haben Sie Fragen Rund ums BLG vom Kanton Bern respektive Privatwohnen mit Assistenz?
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