BLG
Neues Behindertenleistungsgesetz BLG Kanton Bern
Selbstbestimmung und Eigenverantwortung
Am 1. Januar 2024 ist das neue Behindertenleistungsgesetz BLG des Kanton Bern vorbehaltlos in Kraft getreten.
Mit dem Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) erfolgt im Kanton Bern die Umstellung von der Objekt- zur Subjektfinanzierung. Bisher flossen Gelder direkt an Wohnheime und weitere Institutionen, zum Beispiel Tagesstätten. Neu wird der Unterstützungsbedarf individuell bemessen und die Gelder werden dem Menschen mit Behinderungen zur Verfügung gestellt. Es steht allen Personen, die die Kriterien des BLG erfüllen zu, eine individuelle Bedarfsermittlung durchzuführen und abzuklären, ob Anrecht auf Assistenzleistungen besteht.
Für Sie heisst das:
Dank dem BLG können Sie künftig Assistenzleistungen beziehen und individuell an verschiedene Leistungserbringende vergeben. Sie können beispielsweise auch Angehörige entschädigen, die Assistenzdienstleistungen für Sie erbringen.
Weitere Infos finden Sie unter:
Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG)
Oder:
Finanzierung von Assistenzleistungen Anleitung für Menschen mit Behinderungen, die privat wohnen
Faktenblatt: AssistMe für Menschen mit Behinderung
Faktenblatt: BE-Login: Ihr Zugang zu AssistMe
Selbstanmeldung in AssistMe Anleitung
Bedarfermittlung mit IHP Persönliche Sicht
Faktenblatt: Subsidiärfinanzierung
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